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Trailerhaftpflicht

Auf Wunsch können Sie als Zusatz zu Ihrer über uns bestehenden Bootshaftpflicht einen nicht versicherungspflichtigen Bootstrailer gegen Haftpflichtschäden versichern.

  • Für eine Jahresbruttoprämie von EUR 16.66 (netto EUR 14,--)
  • gilt eine Deckungssumme von EUR 50 Mio. pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden (Personenschäden bis max. 8 Mio. EUR je geschädigte Person) versichert

Wir möchten darauf hinweisen, dass Schäden die durch einen angekoppelten Trailer verursacht werden immer über die Kfz-Versicherung des ziehenden Fahrzeugs zu regulieren sind. Sollte der Trailer von Ihnen geschoben werden besteht ggf. auch über Ihre Private Haftpflicht dafür Versicherungsschutz.

Wir empfehlen dennoch den Abschluss der Trailer- und Slipwagenhaftpflicht für den Fall, dass Dritte den Anhänger bewegen oder dieser sich einfach so „selbständig macht“.

Mehr Informationen finden Sie auch in unserem PDF Trailer- und Slipwagenklausel 2008.

Insured Person
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Hull Insurance
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