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Umstellung auf unsere aktuellen Yacht-Kasko-Bedingungen (YKB 2014)

Eine unserer wichtigsten Tätigkeiten ist es, unsere Kasko-Bedingungen stets an die Bedürfnissen unserer Kunden, neue Gesetze und den Markt anzupassen. Jetzt sind unsere neuesten Yacht-Kasko-Bedingungen (YKB 2014) mit einigen Verbesserungen erschienen. Auch wenn wir in der Vergangenheit schon immer derartige Schäden zur Zufriedenheit unserer Kunden reguliert haben, konnten wir für unsere Kunden erreichen, dass diese explizit in die Bedingungen aufgenommen wurden.

Im Rahmen des Vertrages sind u.a. in den aktuellen YKB 2014 mitversichert:

  • Folgeschäden, bei Schäden durch Bearbeitung und Reparaturen, durch Rost, Oxydation, Elektrolyse und Kavitation.
  • Dazu zählt dann auch voller Versicherungsschutz für den Fall, dass die Yacht sinkt, weil z.B. während der Reparatur des Motors vergessen wurde eine Schelle anzuziehen (Reparaturschäden sind nur noch am unmittelbar betroffenem Teil ausgeschlossen).
  • Die Selbstbeteiligung entfällt jetzt auch bei Raub und im Falle von Einbruch-Diebstahl auch dann, wenn die nautische Ausrüstung nicht auf dem Boot, sondern in einem verschlossenen Raum ausgelagert ist (beispielsweise im Winter im Keller oder einer Garage).

Einen detallierten Überblick über die Änderungen erhalten Sie in einer Gegenüberstellung.

Unser Tipp:

Wir raten allen unseren Kunden zu den neuen YKB 2014 zu wechseln. Bitte nutzen Sie dazu das folgende online Formular...

Ja, ich möchte mein(e) Yacht(en) bzw. Boot(e) zu den aktuellen YKB 2014 versichern...

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